Der Brettspiel Club Niederrhein e.V. hat als Verein ein berechtigtes Interesse, über seine öffentlichen Veranstaltungen und das Vereinsgeschehen zu berichten. In diesem Fall kann das Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern sowohl von Mitgliedern als auch von Besuchern nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO zulässig sein. Wir bemühen uns das wichtige Thema Datenschutz mit der notwendigen Sorgfalt zu begegnen. Da es sich bei den von uns gefertigten Fotos um Fotografien handelt, die lediglich den Charakter der Veranstaltung einfangen sollen, ohne dabei einzelne Teilnehmer gezielt zu fotografieren (z.B. Portrait einer einzelnen Person), sind die Aufnahmen in Anlehnung an die im Rahmen von § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG entwickelten Maßstäbe in der Regel zulässig. Das veröffentlichen von Kindern auf Fotografien bewerten wir ungeachtet dessen erheblich strenger und verfremden daher stets die Gesichter von Kinder vor einer Veröffentlichung.

Wir folgen an dieser Stelle den Empfehlungen des/der Landesdatenschutzbeauftragte/n Baden-Württemberg, die hierzu speziell für Vereine eine FAQ veröffentlicht haben.

Wir veröffentlichen Fotos und Beiträge in der Regel:

Kontaktiere uns zum Thema Datenschutz gerne per Mail an datenschutz@brettspielclub-niederrhein.de